Um was geht es beim Kostendämpfungspaket und gibt es für und wieder?

Was ist das Kostendämpfungspaket im Arzneimittelbereich?

Zurzeit läuft das Vernehmlassungsverfahren für das Kostendämpfungspakt im Arzneimittelbereich. Das Ziel ist es steigende Arzneimittelkosten in den Griff zu bekommen aber gleichzeitig den Zugang zu neuen Medikamenten zu gewährleisten.

Dies ist die offizielle Idee des Kostendämpfungspaketes.

Wo beginnt die Kritik?

In der Kritik stehen dabei vor allem die vorgestellten Ideen zur Preisdämpfung. Dabei gehen wir bewusst auf das Thema Generika nicht ein. Zu diesem Thema findet sich schon ein ausführlicher Beitrag bei uns im Blog.

Hier geht es zum Beispiel um das Thema Mengenrabatt. Ab einem Jahresumsatz von 15 Millionen Franken soll ein Mengenrabatt von 15 Prozent für Krankenkassen zum Zuge kommen.

Also häufig verschrieben und beliebte Medikamente sollen so zur Kostendämpfung beitragen.

Zuerst fragt man sich, woher kommen die 15 Millionen. Sind 15 Millionen Franken für ein Präparat viel? Ich würde dazu tendieren zu verneinen. Zum Beispiel Blutdrucksenker oder Antibabypillen dürften ohne Probleme deutliche höhere Umsätze generieren. Beides sind klassische Pharmaprodukte die von Patienten über Jahrzehnte täglich eingenommen werden.

Die andere Frage lautet: Warum gehen die Krankenkassen nicht selber hin und verhandeln mit der Pharmaindustrie? Warum soll dies in einer Marktwirtschaft der Gesetzgeber regeln? Wo ist die Garantie, dass diese 15 Prozent tatsächlich dem Versicherten und nicht der Versicherung zugute kommen?

Und läuft hier der Patient nicht Gefahr, ein Produkt x nur deswegen verschrieben zu bekommen, weil die Versicherung Y oder das BAG noch ein paar Leute für Ihre Statistik benötigt? Wie sieht der Umsatznachweis aus? Wie kann der Umsatz ohne Verletzung des Patientenschutzes gewährleistet werden? Will ich als Patient, dass meine Daten durch x – Datenbanken laufen?

Zudem erhält der Bundesrat mit BAG einseitig das Recht bei Preisen einzugreifen, ohne das Parlament einzubeziehen.

Wo liegt der Pluspunkt des Pakets?

Medikamente sollen neu ab dem ersten Tag der Einführung in der Schweiz vergütet werden. Patienten müssen nicht warten bis sich das BAG, Versicherungen oder andere Stellen ein Bild zu der neuen Therapie gemacht haben.

Dies, ist tatsächlich ein Pluspunkt der Leben retten kann.

Eine WZW‐Prüfung (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) für Arzneimittel die weniger als 200 Franken kosten, müssen in der Zukunft nicht mehr automatisch alle drei Jahre überprüft werden. Dies entlastet 50 Prozent aller marktüblichen Medikamente und verursacht entsprechend auch weniger administrative Kosten. Die bereits bestehende Praxis von Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, sollen auf Gesetzesstufe gefestigt werden. Pharmaunternehmen erstatten bei der Umsetzung von Preismodellen einen Teil des Preises oder der entstehenden Kosten an die Versicherer zurück.

An die Versicherer, nicht an die Versicherten. Wobei die Versicherungen natürlich schwören werden, dass sie dafür die Beiträge nicht erhöhen. Dabei sind es aber nicht die Pharmaindustrie alleine, die für Kostenexplosionen im Gesundheitswesen sorgen.

Krankenhäuser, Operationen und so weiter, kommen in diesem Paket überhaupt nicht vor. Dabei sind OP-Kosten und Tagessätze im Krankenhaus heute ein großer Posten für die Versicherungen.

Bildquelle: KI generiert

Quellen: Parlamentarischer Bericht 

Sciencindustrie